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Wohnungserhaltungsanspruch bei einem Einfamilienhaus im Eigentum einer GmbH & Co KG, deren alleiniger Geschäftsführer der Ehemann ist
iFamZ 2011/245
Der Wohnungserhaltungsanspruch ist einem Dritten gegenüber wie jede andere Verletzung eines durch Besitz verstärkten und erkennbaren Forderungsrechts bei dolosem Zusammenwirken mit dem Schuldner geschützt. Es reicht dabei, wenn dem Dritten bekannt ist, dass der nicht verfügungsberechtigte Ehegatte über keine andere Wohnung verfügt.
Nach stRsp kommt es für den Anspruch nach § 97 ABGB auf die Art der Verfügungsbefugnis des Ehegatten nicht entscheidend an: Sie kann sich auf dingliche Berechtigungen ([Mit-]Eigentum, Baurecht, [persönliche] Dienstbarkeit) und auf obligatorische Rechte (Bestandrecht, Leihe, Genossenschaftsrecht) stützen oder sich aus einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise (zB Stellung des Ehegatten als Organ der KG, der die Wohnung gehört) ergeben (7 Ob 230/09p), wobei auch die Verfügungsbefugnis aufgrund eines Prekariums, eines familienrechtlichen Wohnanspruchs gegenüber einem Verwandten oder an einer Dienstwohnung ausreichend ist (7 Ob 230/09p mwN, RIS-Justiz RS0113119 [T 1 bis T 4]). Hier ist der Ehegatte iSd § 97 ABGB als verfügungsberechtigt über das die Ehewohnung bildende Einfamilienhaus zu qualifizieren, weil dieser allein Geschäftsführer der Gmb...