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iFamZ 6, November 2011, Seite 332

Störung der öffentlichen Ordnung stellt keine ausreichende Gefährdung dar

iFamZ 2011/238

§ 3 Z 1 UbG

LGZ Wien , 44 R 244/11z

Schutzgüter iSd § 3 Z 1 UbG sind das (eigene oder fremde) Leben und die (eigene oder fremde) Gesundheit. Eine Gefährdung anderer Rechtsgüter, insb von Sach- oder Vermögenswerten oder der öffentlichen Ordnung (hier: Störung einer Schulveranstaltung), reicht als Unterbringungsvoraussetzung daher nicht aus, ebenso wenig die bloße Behandlungsbedürftigkeit, Verwahrlosungsgefahr, Belästigungen sowie unruhiges, unsinniges, asoziales oder störendes Verhalten (vgl. Kopetzki, Grundriss des Unterbringungsrechts2, Rz 97 und stRsp, zB RIS-Justiz RS0075892).

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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