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Das neue Sachwalterrecht im Fürstentum Liechtenstein
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum österreichischen Recht
Am trat im Fürstentum Liechtenstein das neue Sachwalterrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen (§§ 269 ff flABGB, Vereinssachwaltergesetz [VSG] sowie zahlreiche Nebengesetze) orientieren sich dabei im Wesentlichen an der österreichischen Rechtsordnung. Im folgenden Beitrag werden die Gemeinsamkeiten, aber auch einige Abweichungen des liechtensteinischen Sachwalterrechts zum österreichischen Recht im Überblick dargestellt.
I. Das Reformprojekt„200 Jahre ABGB“ in Liechtenstein
Im Juni 2007 wurde im Fürstentum Liechtenstein das Reformprojekt „200 Jahre ABGB“ ins Leben gerufen mit dem Ziel, das ABGB bis zu dessen zweihundertjährigem Jubiläum im Jahr 2012 umfassend zu überarbeiten. Insb das Erb-, Kindschafts- und Beistandsrecht wurden bzw werden dabei einer Novellierung unterzogen. Die Entscheidung, österreichisches Recht zu rezipieren, beruhte zunächst auf der langen und mittlerweile bewährten Tradition, österreichisches Recht als Vorbild heranzuziehen; hinsichtlich des Sachwalterrechts war dabei überdies die Überlegung ausschlaggebend, ein besonders modernes und erst kürzlich mit dem SWRÄG 2006 überarbeitetes Recht auf liechtensteinische Strukturen zu übertragen. Das neue Sachwalterrecht wurde am ...