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iFamZ 5, September 2007, Seite 264

Die Förderung der Besuchsbegleitung iSd § 111 AußStrG durch das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

Entstehungsgeschichte und Reformschritte

Roswitha Dachsbacher

Das BMSK fördert seit dem Jahr 2003 gemeinnützige Organisationen, die die Besuchsbegleitung iSd § 111 AußStrG durchführen, um den Gerichten die Möglichkeit zu geben, in allen Fällen, in denen dies sinnvoll scheint, Besuchsbegleitung gem § 111 AußStrG anzuordnen. Der folgende Beitrag berichtet über Vergangenheit und Zukunft dieser bahnbrechenden „Erfindung“, die persönliche Kontakte des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil in jenen Fällen, in denen sie nur im Beisein einer neutralen Person möglich sind, nicht am Geld scheitern lässt.

I. Beweggründe der Förderung der Besuchsbegleitung iSd § 111 AußStrG

Die Hoffnung, die Trennung oder Scheidung möge ihren Kindern nicht allzu viel ausmachen, hegen viele Eltern. Die Trennung der Eltern kann für Kinder, die zu beiden Eltern gute Beziehungen aufbauen konnten, sehr schmerzvoll sein und eine ganze Reihe von Gefühlen und Ängsten hervorrufen. Viele Scheidungen lösen auch bei den Eltern Schuldgefühle gegenüber ihren Kindern aus.

In dieser Phase sind manche Eltern, weil sie selbst emotional und vielfach auch ökonomisch in den größten Schwierigkeiten und Konflikten stecken, oft überfordert, für ihre wegen der Scheidung oder Trennung ihrer Eltern trauernden Kinder die erforderliche Ei...

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