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PV-Info 9, September 2023, Seite 15

Vergütungsanspruch nach EpiG bei Absonderung im Ausland

Andreas Gerhartl

Bislang wurde das Bestehen eines Vergütungsanspruches nach dem EpiG verneint, wenn eine ausländische Behörde Quarantänemaßnahmen über einen im Inland arbeitenden Arbeitnehmer mit Wohnsitz im EU-Ausland verhängte. Der EuGH erachtete diese Vorgangsweise aber als Verstoß gegen den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit und somit unionsrechtswidrig ( Fontana, C-411/22).

Sachverhalt

Ende 2020 wurden mehrere Arbeitnehmer des österreichischen Thermalhotels Fontana auf COVID-19 getestet. Das Hotel teilte der österreichischen Gesundheitsbehörde die positiven Testergebnisse mit. Einige der betroffenen Arbeitnehmer hatten ihren Wohnsitz in Slowenien bzw Ungarn. Die österreichische Gesundheitsbehörde verhängte aber keine Quarantänemaßnahmen nach dem EpiG gegen die Betroffenen, sondern unterrichtete stattdessen die zuständigen ungarischen bzw slowenischen Behörden. Diese ordneten in der Folge gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern gemäß dem jeweiligen nationalen Recht Quarantänemaßnahmen für deren jeweiligen (im Ausland liegenden) Wohnsitz an.

Während dieser Quarantänezeiten zahlte der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Ausland die Arbeitsentgelte aus und beantra...

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