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Praktische Anwendung der Haager Übereinkommen
Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Spezialkommission (1. bis 10. 6. 2011)
Vom 1. bis fand in Den Haag der erste Teil der 6. Spezialkonferenz zur praktischen Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) statt. Der erste Teil der Spezialkonferenz diente mehr oder weniger der Vorbereitung des zweiten Teils, der von bis stattfinden und sich der Frage eines allfälligen Zusatzübereinkommens widmen wird. Dabei zeigte sich jetzt schon, dass sich die Themen Mediation und „Relocation“ (rechtmäßiger Aufenthaltswechsel des Kindes mangels Einvernehmens beider Eltern) als besonders wesentliche Punkte herauskristallisieren werden – ein Standpunkt, der durchaus dem österreichischen entspricht. Da die Schlussfolgerungen und Empfehlungen diesmal besonders ausführlich geraten sind, ist es angezeigt, sich mit einer Zusammenfassung zu begnügen.
Neue Vertragsstaaten
[1] Die Spezialkommission begrüßt die Erhöhung der Anzahl der Vertragsstaaten seit 2006, nämlich von 76 auf 85 betreffend das HKÜ und von 13 auf 32 betreffend das KSÜ, sowie derjenigen Staaten, die das KSÜ bereits unterzeichnet haben. Es wird zu weiteren Beitritten aufgefordert.
[2] Die Spezialkomm...