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PV-Info 9, September 2023, Seite 1

Welchem Kollektivvertrag unterliegt ein Arbeitsverhältnis?

Christoph Wiesinger

Kollektivverträge spielen im österreichischen Arbeitsrecht eine wesentliche Rolle – die Zahl an Arbeitsverhältnissen, die keinem Kollektivvertrag unterliegen, ist im internationalen Vergleich gering. Die Frage der Anwendbarkeit eines Kollektivvertrags ist nach den Bestimmungen im Kollektivvertrag selbst sowie für inländische Arbeitsverhältnisse im ArbVG, für Entsendungen und grenzüberschreitende Überlassungen im LSD-BG, geregelt. Die folgende Darstellung will einen ersten Überblick bieten, kann aber auf viele Detailfragen nicht eingehen.

Nach § 8 Z 1 ArbVG unterliegen Arbeitsverhältnisse einem Kollektivvertrag, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Kollektivvertrags Mitglied bei der jeweils abschließenden Körperschaft sind oder dies später werden. Allerdings bestimmt § 12 ArbVG, dass dieselben Rechtswirkungen für jene Arbeitnehmer eintreten, die nicht Mitglieder einer Kollektivvertragspartei sind (Außenseiterwirkung). Das heißt im Ergebnis, dass allein die Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einer kollektivvertragsfähigen Körperschaftfür die Anwendbarkeit eines Kollektivvertrags entscheidend ist.

Mitgliedschaft in einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft

Der Grundfall des ArbVG ist s...

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