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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Vollelektronische Abwicklung der Anträge auf A1 iZm der Kollisionsnorm
Die ÖGK erweitert nunmehr die vollelektronische Abwicklung der A1-Ausstellung auf Kollisionsfälle nach Art 13 VO (EG) 883/2004 (Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2023).
Kollisionsfälle liegen dann vor, wenn der Arbeitnehmer üblicherweise in mehreren Mitgliedstaaten tätig ist, zB im Falle von (teilweiser) Homeoffice-Tätigkeit, Außendienst- oder Servicetätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten. Diesfalls würde es in Anwendung des Territorialitätsprinzips grundsätzlich zu einer parallelen Sozialversicherungszuständigkeit in mehreren Mitgliedstaaten kommen. Solche Kollisionsfälle von Sozialversicherungszuständigkeit sind mit den Koordinierungsregeln nach Art 13 VO (EG) 883/2004 dergestalt zu lösen, dass die betreffende Person mit sämtlichen Tätigkeiten den Rechtsvorschriften nur eines einzigen Staates unterliegt. Die Feststellung, welches Recht anzuwenden ist, erfolgt durch Antrag bei der zuständigen Behörde im Wohnmitgliedstaat, die die Bescheinigung PD A1 ausstellt. Sofern eine abhängige Erwerbstätigkeit vorliegt, ist in Österreich die ÖGK zuständig.
Voraussetzung für die vollelektronische Abwicklung der Antragstellung durch ...