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iFamZ 2, März 2008, Seite 111

Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Zum Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung vom 10. 8. 2007

Walter Röchling

In Deutschland liegt bereits ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der Kinder bei Gefährdungen durch ihre Eltern, also etwa vor Verwahrlosung, Vernachlässigung oder Missbrauch, schützen soll. Der folgende Beitrag stellt diesen Entwurf vor und unterwirft die Änderungsvorschläge auf familienrechtlichem Gebiet, einschließlich entsprechend zugehöriger Verfahrensvorschriften, einer ersten - durchaus kritischen - Beurteilung.

I. Hintergrund und Entstehungsgeschichte

Im November 2005 vereinbarten die heutigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, welche die gesetzlichen Vorschriften zu gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (namentlich §§ 1666, 1631b BGB, § 34 JGG) mit dem Ziel überprüfen sollten, familiengerichtliche Maßnahmen hinsichtlich schwerwiegend verhaltensauffälliger, insb straffälliger Kinder und Jugendlicher zu erleichtern. Dabei ging es insb auch darum, die Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen verpflichten zu können und auf die Kinder oder Jugendlichen erzieherisch einwirken und ...

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