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Legistik National
Entwurf eines Kinderbeistand-Gesetzes
1. Hintergrund
Das BMJ hat im Juli den Entwurf eines Kinderbeistand-Gesetzes (73/ME 24. GP) zur allgemeinen Begutachtung versandt. Danach soll der Kinderbeistand in einem neuen § 104a AußStrG seine gesetzliche Verankerung finden. Diesem Entwurf war ein vom BMJ durchgeführtes und vom Familienressort mitfinanziertes Modellprojekt vorausgegangen, in dem der Einsatz eines Kinderbeistands in über 70 Fällen in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren getestet und sozialwissenschaftlich begleitet worden war. Die Evaluierung der von der Begleitforschung gewonnenen Erkenntnisse ergab eine erhebliche Reduzierung der psychischen Belastung und Zerrissenheit von Kindern bei Einsatz eines Kinderbeistands als „Sprachrohr“ des Kindes in strittigen Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren. Darüber hinaus wurden in einigen Fällen neue Aspekte aus der Sicht des Kindes in das Verfahren eingebracht, die zur Aufweichung der zum Teil verhärteten Fronten zwischen den Eltern beitrugen.
2. Voraussetzungen für den Einsatz
Der Kinderbeistand soll vom Gericht in strittigen Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren bestellt werden, wenn sich abzeichnet, dass die Eltern aufgrund der Heftigkeit der Auseinan...