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Nichtigerklärung eines Verfahrens nach Nichtgenehmigung
iFamZ 2009/196
Lehnt der Sachwalter die Genehmigung der bisherigen Prozessführung des Betroffenen als Kläger ab und wird festgestellt, dass der Betroffene schon zum Zeitpunkt der Klagseinbringung prozessunfähig war, sind die gerichtlichen Entscheidungen und diesen vorangegangenen Verfahren gem § 477 Abs 1 Z 5 ZPO nichtig.