zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 5, September 2009, Seite 293

Nichtigerklärung eines Verfahrens nach Nichtgenehmigung

iFamZ 2009/196

§ 477 Abs 1 Z 5 ZPO

Lehnt der Sachwalter die Genehmigung der bisherigen Prozessführung des Betroffenen als Kläger ab und wird festgestellt, dass der Betroffene schon zum Zeitpunkt der Klagseinbringung prozessunfähig war, sind die gerichtlichen Entscheidungen und diesen vorangegangenen Verfahren gem § 477 Abs 1 Z 5 ZPO nichtig.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
Daten werden geladen...