Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einfluss hoher Kosten der Besuchsrechtsausübung auf die Geldunterhaltspflicht
iFamZ 2009/180
Sachverhalt: Das im Jahr 2000 geborene Kind ist 2004 mit seiner Mutter aus den Niederlanden nach Österreich gezogen. Der in den Niederlanden verbliebene Vater erzielt als Selbständiger in der EDV-Branche ein durchschnittliches Monatseinkommen von 1.750 Euro. Ihm steht ein Besuchsrecht in der Zeit von 18.00 Uhr an jedem zweiten Freitag im Monat bis zum darauffolgenden Mittwoch nach der Schule und ab 18.00 Uhr desselben Mittwoch bis zum darauffolgenden Samstag um 18.00 Uhr zu. Die Parteien vereinbarten, dass das überdurchschnittliche Ausmaß des Besuchsrechts bei der Unterhaltsbemessung durch einen zehnprozentigen Abzug zu berücksichtigen ist.
Das Erstgericht gab dem Unterhaltsbegehren des Kindes (250 Euro ab , 285 Euro ab ) statt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge: Auch wenn er angesichts der hohen Besuchsrechtskosten mit seinem Einkommen unter das Unterhaltsexistenzminimum falle, sei die Existenzsicherung des Kindes vorrangig. Eine Berücksichtigung der Besuchsrechtskosten bei der Unterhaltsbemessung komme nicht in Betracht.
Rechtliche Beurteilung: Der OGH hob über Revisionsrekurs des Vaters die Entscheidungen der Vorinstanzen...