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Weitergewährung: keine Herabsetzung der Vorschusshöhe bei im Wesentlichen unveränderten Verhältnissen
iFamZ 2011/12
Die dem Kind gewährten Vorschüsse waren bereits mit Beschlüssen vom und vom für jeweils drei Jahre weitergewährt worden, zuletzt bis . In den beiden Weitergewährungsanträgen wies der Jugendwohlfahrtsträger jeweils darauf hin, dass aus der anhängigen Exekution nicht der (gesamte) laufende Unterhalt der Antragstellerin und ihres Bruders gedeckt werde (2004) bzw dass der Vater keine freiwilligen Unterhaltszahlungen leiste und aus den anhängigen Exekutionen der laufende Unterhalt des Kindes nicht voll gedeckt werde (2007).
Am brachte das Kind einen Antrag auf Weitergewährung der Unterhaltsvorschüsse (208 Euro monatlich) ein, der im Wesentlichen damit begründet wurde, dass der Vater nur monatliche Unterhaltszahlungen von 100 Euro leiste; dabei handle es sich um den Maximalbetrag, der durch Pfändung einbringlich gemacht werden könne. Auf ein Ersuchen des Erstgerichts, den Antrag im Hinblick auf die monatliche Teilleistung um 100 Euro einzuschränken, antwortete der Jugendwohlfahrtsträger, dass die frühere Rsp zur „stabilen Teilleistung“ im Hinblick auf die Neufassung des § 3 Z 2 UVG seit nicht mehr anwendbar sei. Außerdem sei von den einlangenden 100 Euro auch der la...