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BFGjournal 12, Dezember 2013, Seite 442

Aufwendungen für den Einbau von Zentralheizungen anstelle von Gasöfen als Erhaltungsaufwand

Ernst Bauer

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , 2010/13/0147, entschieden, dass der Einbau einer Zentralheizung anstelle von Gasöfen in einem Haus mit mehreren Wohnungen nicht zu Herstellungsaufwand führt, sondern von Erhaltungsaufwand auszugehen ist.


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2010/13/0147; RV/3910-W/08

1. Der Fall

Der Berufungswerber erwarb 1992 um umgerechnet etwa 290.000 Euro ein Haus mit insgesamt neun Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten und veräußerte 81 % der Liegenschaft mit Vertrag aus dem Jahr 2003 um den Betrag von 800.000 Euro, der ihm im Jahr 2004 zufloss. Im Jahr 1999 wurden in zwei dieser Wohnungen die dort befindlichen Gasöfen durch Gasetagenheizungen ersetzt, und der Aufwand dafür betrug jeweils umgerechnet etwa 6.700 Euro exklusive Umsatzsteuer. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2003, in denen der Berufungswerber u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärte, wurden diese Aufwendungen als Herstellungsaufwand bezeichnet und jeweils auf 15 Jahre abgeschrieben.

In der Einkommensteuererklärung 2004 wurde geltend gemacht, dass die Einstufung irrtümlich erfolgt sei, es habe sich dabei vielmehr um Erhaltungsaufwand gehandelt. Ausgehend davon, da...

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