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Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung mit oder ohne Selbstbehalt?
Kosten für die Unterbringung eines Elternteils in einem Heim können nur als außergewöhnliche Belastung unter Abzug des Selbstbehalts anerkannt werden, da sie nicht in § 34 Abs. 6 EStG aufgezählt sind ( RV/2189-W/13).