zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AVR 1, Februar 2024, Seite 2

Verfahrensrechtliche Aspekte der neuen Spendenbegünstigung

Susanne Reisinger

Das GemRefG 2023, das umfangreiche Änderungen in der Spendenbegünstigung gemäß § 4a EStG – und auch im Gemeinnützigkeitsrecht gemäß § 34 ff BAO – vorsieht, ist mit in Kraft getreten. Dabei sind auch im Verfahren zur Erlangung und Verlängerung der Spendenbegünstigung wichtige Neuerungen zu verzeichnen.

1. Allgemeines zur Spendenbegünstigung

1.1. Spendenbegünstigte Organisationen

Nach § 4a Abs 1 EStG gibt es zwei Gruppen an spendenbegünstigten Einrichtungen: Einerseits jene, die bereits aufgrund des Gesetzes, nämlich aufgrund von § 4a Abs 6 EStG, begünstigt sind, und andererseits jene Einrichtungen, die einen begünstigten Zweck erfüllen müssen und denen die Spendenbegünstigung durch Bescheid des Finanzamts Österreich zuerkannt wird.

In die erste Gruppe der ex lege begünstigten Einrichtungen fallen etwa, wie bisher, Universitäten, gewisse Forschungsförderungsfonds und Museen oder Freiwillige Feuerwehren. Neu aufgenommen in diesen Katalog wurden insbesondere öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum Eintritt der Schulpflicht (Kindergärten), öffentliche Schulen sowie Kindergärten und Schulen mit Öffentlichkeitsrecht anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, dh insbesondere kirchliche Einrichtungen (§ 4a Abs 6 Z 2 EStG).

Alle nicht in § 4a Abs 6 EStG genannten...

Daten werden geladen...