Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zum Begriff der „erlaubten Körper“ gemäß § 1472 ABGB
immo aktuell 2024/3
Im Fall der Errichtung der Gesellschaft durch Gesetz oder aufgrund spezialgesetzlicher Ermächtigung sowie Alleingesellschafterstellung der öffentlichen Hand liegt wertungsmäßig eine nach § 1472 ABGB privilegierte juristische Person vor, gegen welche eine Ersitzungszeit von 40 Jahren erforderlich ist.
Sachverhalt: [1] Klagsgegenständlich sind die Grundstücke 114/1 und 130/1 von Liegenschaften, die sich im Gemeindegebiet der Klägerin befinden und im Eigentum des Beklagten stehen. Über diese beiden Grundstücke führte – bis zu dessen Beseitigung Ende 2017/Anfang 2018 durch den Beklagten – ein Weg mit einer großteils geschotterten Grundfläche und einer durchgehenden Breite im Bereich von 3 bis 3,5 m. Der Weg führte im direkten Weiterverlauf von der öffentlichen Gemeindestraße zunächst zu einem geringen Teil über das Grundstück 130/1 und anschließend in einer Rechtskurve über das Grundstück 114/1 vorbei am Vierkanthof des Beklagten bis zu einem Grundstück der Klägerin, das an die öffentliche Landesstraße angrenzt. Der Beklagte erwarb am die Liegenschaft mit dem Grundstück 130/1 (Weg). Mit Kaufvertrag vom erwarb der Beklagte von der Voreigentümerin, einer im Eigentum der...