TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3140-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 53. Verpflichtung der Anlieger zur Herstellung und Erhaltung von Straßen

(EB zur Nov LGBl 2006/61)

In Abs 1 wird die Straßenbaulast den Eigentümern der Verkehrsfläche auferlegt, die gemäß Abs 2 (bisher: Abs 3) im Falle einer Übertragung der diesbezüglichen Verpflichtungen diese Flächen an die Gemeinde abzutreten haben, wobei – etwa hinsichtlich der Frage der Entgeltlichkeit – die Grundsätze der § 17 und 18 maßgeblich sind. Die bisher in Abs 2 enthaltene Regelung über die Möglichkeit einer Ersatzvornahme entfällt, da dieses Vollstreckungsmittel ohnehin bereits auf Grund der Vorschriften des VVG zur Verfügung steht. Aus sachlichen Erwägungen wird in Abs 3 – ähnlich wie bereits bisher gemäß § 17 Abs 3 für Aufschließungswege in Gartensiedlungsgebieten – die Schaffung von Trennstücken in der Verkehrsfläche vorgesehen, die – sofern sie nicht in eine eigene, gemeinsame Einlage gelegt werden, der Einlage des angrenzenden Bauplatzes, Bauloses oder Kleingartens zuzuschreiben sind.

(EB zur Nov LGBl 2014/25)

Die Verpflichtung zur Schaffung von Straßentrennstücken entsteht derzeit nur bei Abteilung einer Grundfläche auf Bauplätze, Baulose, Kleingärten oder Teile von solchen, nicht aber bei Abte...

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.