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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

Print-ISBN: 978-3-7073-3140-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 49. Bauwerks- und Wohnungsnummerierung

Anmerkungen:

1) Die Nummerierungspflicht wird mit der Nov LGBl 2008/24 auf Bauwerke aller Art ausgedehnt.

2) Für die einheitliche Gebäudenummerierung besteht der Beschluss des Gemeinderates vom , ABl 1958/100.

Judikatur:

1. Eine Erledigung, mit welcher dem Eigentümer aufgetragen wird, eine bestimmte Orientierungsnummer anzubringen, ist ein Bescheid ( Slg 4810/A, , 87/05/0204, BauSlg 1086, , 2009/05/0305).

Bauordnung für Wien

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