Bauordnung für Wien
3. Aufl. 2014
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§ 4. Inhalt der Flächenwidmungspläne
(EB zur Nov 1976)
In den Flächenwidmungsplänen können wie bisher die Widmungen Grünland, Verkehrsband, Bauland und Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Änderungen beim Grünland und bei Sondergebieten bestehen lediglich in einer übersichtlicheren Anführung der Unterteilungen. Die Widmungskategorie der Verkehrsbänder wird neu definiert. Diese Definition trägt der modernen Stadtentwicklung insofern Rechnung, als sie das Anlegen übergeordneter Verkehrswege erfaßt, die ein leistungsfähiges innerstädtisches Verkehrssystem garantieren sollen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, daß solche als Straßenzüge ausgebildete Verkehrsflächen, sofern sie von der Gemeinde Wien auch ausgebaut werden, weiterhin den Charakter von Gemeindestraßen haben. Diejenigen Grundflächen, die durch Akte der Vollziehung des Bundes infolge seiner Widmungshoheit in Anspruch genommen werden, können von der Gemeinde in ihrem Flächenwidmungsplan nur mit deklaratorischer Wirkung dargestellt werden, was aber zur Vollständigkeit und Übersichtlichkeit der Flächenwidmungspläne beiträgt, woraus weiters eine erhöhte Rechtssicherheit resultiert.
(EB zur Nov LGBl 2001/36)
Die Ergänzung des Ab...