Geuder/Fuchs
Bauordnung für Wien
Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen
3. Aufl. 2014
ISBN: 978-3-7073-3140-0
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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien
§ 129a Auflassung von Hauskanälen; Abbruch von Bauwerken
Anmerkungen:
1) Hinsichtlich des Begriffes Kanal s § 93 Abs 1 und das Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren, LGBl 1955/22, idgF unter Teil IV, Kap 4.
2) S 1 KEG.
3) S 60.