Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3140-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 110. Erschließung

Geuder/Fuchs

Anmerkungen:

1) Vgl die OIB-RL 4 Pkt 2 (unter Teil III, Kap 1).

2) Unbeschadet der Bestimmungen des Art VI haben die Bestimmungen der § 110– 115 nur insoweit Anwendung zu finden, als nicht Sondervorschriften bestehen. Solche enthalten das Wiener Veranstaltungsstättengesetz LGBl 1978/4 idgF, das Wiener Kinogesetz LGBl 1955/18 idgF und das Wiener Veranstaltungsgesetz LGBl 1971/12 idgF.

3) Zur Verpflichtung zur Errichtung von Aufzügen s § 111.

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.