TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3140-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 75 Bauklasseneinteilung, zulässige Gebäudehöhe

Anmerkungen:

1) Die Abs 1, 2, 3, 4 lit b und c, 4a, 5 und 6 wurden durch die Nov LGBl 1996/44 neu gefasst bzw angefügt, Abs 7 (und 9) idF der Nov LGBl 2001/36.

2) Wie die Gebäudehöhe zu bemessen ist, ergibt sich aus § 81. Eine unterschiedliche Bauklassenfestsetzung ist bei benachbarten Grundflächen zulässig, ebenso bei Hanglage (s E 5).

3) Mit der Nov LGBl 2006/10 wurde der Hochhausbegriff von der Bauklasse VI abgekoppelt und dafür ein eigener § 7f geschaffen, dort nur mehr mit planungsrechtlichem Inhalt. Der damals neu formulierte § 120 „Gebäude mit besonders brandschutztechnischen Anforderungen“ wurde mit der Nov 2008/24 bereits wieder beseitigt (neuer Inhalt: Büro- und Geschäftsgebäude) und inhaltlich in die OIB-Richtlinie (Gebäude der Gebäudeklasse 5 – GK5) aufgenommen (vgl hiezu insbes OIB-Richtlinie 2 Pkt 10).

4) Die Bestimmungen dieser Gesetzesstelle zwingen den Bauherrn dazu, mit der Gebäudehöhe unter dem Ausmaß zurückzubleiben, das sich aus den Bestimmungen des Abs 1 ergeben würde, wenn die Straße nicht die erforderliche Breite aufweist, um eine ausreichende Belichtung und Belüftung der Fenster der Hauptfront des gegenüberliege...

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.