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Daxkobler/Rieser-Fruhmann/Schuster (Hrsg)

SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4915-3

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SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen (1. Auflage)

22. Homeoffice – § 26 Z 9 EStG

„Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht:: […]

Der Wert der digitalen Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine berufliche Tätigkeit unentgeltlich überlässt, und ein Homeoffice-Pauschale nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

a)

Das Homeoffice-Pauschale beträgt bis zu drei Euro pro Tag, an dem der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit auf Grund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung ausschließlich in der Wohnung ausübt (Homeoffice-Tag); es steht für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr zu.

b)

Übersteigt das von mehreren Arbeitgebern nicht steuerbar ausgezahlte Homeoffice-Pauschale insgesamt den Betrag von 300 Euro pro Kalenderjahr, stellt der übersteigende Teil steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, der in der Veranlagung zu erfassen ist.“

LStR 2002 Rz 766h–766k sowie Rz 277h–277i


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LSt
Auswirkung auf das Jahressechstel
Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG
SV/MVK
DB/DZ
KommSt
Lohnkonto
frei
nein
nein
frei
frei
Frei
ja

22.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung

Der Arbeitgeber kann gemäß § 26 Z 9 EStG 1988 dem Arbeitnehmer ein nicht steuerbares Homeoffice-Pauschale von bis zu EUR 3 pro Tag für maximal 100 Arbeitstage im Jahr gewähren, bei weniger als 100 Homeoffice-Tagen beträgt...

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