SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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22. Homeoffice – § 26 Z 9 EStG
„Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht:: […]
Der Wert der digitalen Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine berufliche Tätigkeit unentgeltlich überlässt, und ein Homeoffice-Pauschale nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
Das Homeoffice-Pauschale beträgt bis zu drei Euro pro Tag, an dem der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit auf Grund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung ausschließlich in der Wohnung ausübt (Homeoffice-Tag); es steht für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr zu.
Übersteigt das von mehreren Arbeitgebern nicht steuerbar ausgezahlte Homeoffice-Pauschale insgesamt den Betrag von 300 Euro pro Kalenderjahr, stellt der übersteigende Teil steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, der in der Veranlagung zu erfassen ist.“
LStR 2002 Rz 766h–766k sowie Rz 277h–277i
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | nein | nein | frei | frei | Frei | ja |
22.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Der Arbeitgeber kann gemäß § 26 Z 9 EStG 1988 dem Arbeitnehmer ein nicht steuerbares Homeoffice-Pauschale von bis zu EUR 3 pro Tag für maximal 100 Arbeitstage im Jahr gewähren, bei weniger als 100 Homeoffice-Tagen beträgt...