SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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S. 8619. Öffi-Ticket – § 26 Z 5 lit b EStG
„Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: […]
Die Zurverfügungstellung einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Kosten einer solchen Karte zumindest teilweise übernimmt.
Die Beförderung und Übernahme der Kosten stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn diese anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.“
§ 124b Z 370: „§ 26 Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2021 ist erstmalig für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden, und bei Anwendung der lit. b, wenn der Erwerb der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte nach dem erfolgt.“
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | neutral | nein | frei | frei | frei | ja |
19.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Nicht steuerbar nach § 26 Z 5 lit b EStG und somit kein steuerpflichtiger Sachbezug ist
die Zurverfügungstellung einer oder die (teilweise) Kostenübernahme für eine
Wochen-, Monats- oder Jah...