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Daxkobler/Rieser-Fruhmann/Schuster (Hrsg)

SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4915-3

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen (1. Auflage)

S. 8619. Öffi-Ticket – § 26 Z 5 lit b EStG

„Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: […]

Die Zurverfügungstellung einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Kosten einer solchen Karte zumindest teilweise übernimmt.

Die Beförderung und Übernahme der Kosten stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn diese anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.“

§ 124b Z 370: „§ 26 Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2021 ist erstmalig für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden, und bei Anwendung der lit. b, wenn der Erwerb der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte nach dem erfolgt.“

LStR 2002 Rz 750a ff


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LSt
Auswirkung auf das Jahressechstel
Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG
SV/MVK
DB/DZ
KommSt
Lohnkonto
frei
neutral
nein
frei
frei
frei
ja

19.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung

Nicht steuerbar nach § 26 Z 5 lit b EStG und somit kein steuerpflichtiger Sachbezug ist

  • die Zurverfügungstellung einer oder die (teilweise) Kostenübernahme für eine

  • Wochen-, Monats- oder Jah...

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