SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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18. Werkverkehr – § 26 Z 5 lit a EStG
„Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: […]
Die Beförderung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördert oder befördern lässt (Werkverkehr).
[…]
Die Beförderung und Übernahme der Kosten stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn diese anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.“
§ 124b Z 370 EStG: „§ 26 Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 18/2021 ist erstmalig für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden, […].“
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | neutral | nein | frei | frei | frei | ja |
S. 7918.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Die Zurücklegung der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist steuerlich grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag sowie gegebenenfalls mit dem Pendlerpauschale bzw Pendlereuro abgegolten. Vergütungen des Arbeitgebers für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Ausgenommen davon ist der Werkve...