SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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16. Arbeitskleidung und Reinigung der Arbeitskleidung – § 26 Z 1 EStG
„Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: […]
Der Wert der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung und der Reinigung der Arbeitskleidung, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt (zB Uniformen)“
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | neutral | nein | frei | frei | frei | nein |
16.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, der Wert
der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung,
der Reinigung der Arbeitskleidung.
Damit sowohl der Wert der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung als auch der Reinigung der Arbeitskleidung nicht steuerbar gemäß § 26 Z 1 EStG ist, muss es sich zwingend um typische Berufskleidung handeln, was neben den ausdrücklich angeführten Uniformen beispielsweise bei Schlosseranzügen, Arbeitsmänteln, Arbeitsschutzkleidung etc der Fall ist. Berufskleidung gilt als „typisch“, wenn offensichtlich ist, dass diese im Wesentlichen nur für die berufliche und nicht die private S. 71Verwendung geeignet ist. Unter „wesentlich“ ist zu verst...