SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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14. Mitarbeitergewinnbeteiligungen – § 3 Abs 1 Z 35 EStG
„Von der Einkommensteuer sind befreit: […]
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3 000 Euro im Kalenderjahr. Bei mehreren Arbeitgebern steht die Befreiung insgesamt nur bis zu 3 000 Euro pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr zu.“
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | neutral | nein | pflichtig | pflichtig | pflichtig | ja |
14.1. Darstellung der Lohnsteuerbefreiung
Mitarbeitergewinnbeteiligungen sind Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die an eine für das jeweilige Unternehmen passende, vergangenheitsbezogene und objektivierbare Erfolgsgröße anknüpfen. Leistungsbelohnungen für die individuelle Leistung eines Arbeitnehmers gelten nicht als Gewinnbeteiligung. Ab dem Kalenderjahr 2022 können Mitarbeitergewinnbeteiligungen bis zu einem Ausmaß von EUR 3.000 pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr lohnsteuerfrei zur Auszahlung gelangen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Bemessung der Bonushöhe erfolgt auf Basis einer vergangenheitsbezogenen, objektivierbaren Erfolgsgröße (zB Vorjahresgewinn, -umsatz, -deckungsbeitrag).
Gewährung der Gewinnbeteiligung an alle Arbeitnehmer oder ...