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Daxkobler/Rieser-Fruhmann/Schuster (Hrsg)

SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4915-3

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen (1. Auflage)

12. Zinsersparnis – § 3 Abs 1 Z 20 EStG

„Von der Einkommensteuer sind befreit: […]

Der geldwerte Vorteil aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7 300 Euro insgesamt nicht übersteigen.“

LStR 2002 Rz 102, Rz 207a ff


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LSt
Auswirkung auf das Jahressechstel
Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG
SV/MVK
DB/DZ
KommSt
Lohnkonto
frei
neutral
nein
frei
frei
frei
nein

12.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung

Die Steuerbefreiung erfasst Zinsvorteile,

  • die aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen,

  • bis zu einem Betrag von EUR 7.300

resultieren.

Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unverzinsliche oder zinsverbilligte Gehaltsvorschüsse oder Arbeitgeberdarlehen, ist ein allfälliger Zinsvorteil, der auf einen Betrag von maximal EUR 7.300 entfällt, steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Zinsen sind und wie hoch effektiv der Zinsvorteil ist. Räumt daher der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise unentgeltlich ein Arbeitgeberdarlehen unverzinslich bis zu einem Betrag von EUR 7.300 ein, ist die Steuerbegünstigung umso größer, je höher die in der Sachbezugswerteverordnung festgelegten Zinsen sind.

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