SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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4. Geldwerter Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und dabei erhaltene Sachzuwendungen – § 3 Abs 1 Z 14 EStG
„Von der Einkommensteuer sind befreit: […]
Der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) bis zu einer Höhe von 365 Euro jährlich und dabei empfangene Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 186 Euro jährlich sowie aus Anlass eines Dienst- oder eines Firmenjubiläums empfangene Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 186 Euro jährlich.“
LStR 2002 Rz 78 bis 80a, Rz 10079
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | neutral | nein | frei | frei | frei | nein |
S. 244.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Von der Lohn- bzw Einkommensteuer befreit ist der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu EUR 365 pro Kalenderjahr pro Arbeitnehmer, wobei der Gesetzgeber als Betriebsveranstaltungen beispielhaft Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen und Betriebsfeiern nennt. Die Begünstigung steht nur für Veranstaltungen zu, welche den Betriebsangehörigen offenstehen und keine individuelle Bevorteilung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellen. Sofern ...