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Die Berechnung der Erdgasabgabenvergütung bei KWK-Anlagen
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2011/17/0096; RV/1217-L/06 | § 3 Abs. 2 Z 2 ErdgAbgG |
1. Der Fall
Ein Energieerzeuger berechnete die Erdgasabgabevergütung für den Zeitraum 1996 bis 1999 nach der Stromverlustmethode: Bei Aggregaten, die nur der Wärmeerzeugung dienen (Sattdampfkessel), wird der ganze Brennstoffeinsatz der erzeugten Wärme zugeordnet; bei Dampfturbinen wird über den Stromverlust bei Dampfentnahme mithilfe einer Formel die Brennstoffmenge ermittelt, die auf die ausgekoppelte Wärme entfällt; bei Gasturbinen findet keine Wärmeauskopplung statt, sodass der Wärmenutzung ohne Stromverlust kein Brennstoffmehrverbrauch zugeordnet wird.
Die Betriebsprüfung erklärte diese Berechnungsmethode mit dem Gesetz für unvereinbar und wendete im Jahr 2000 die 44%-Methode des Durchführungserlasses an: Der Erdgaseinsatz zur Erzeugung elektrischer Energie wird dabei durch 0,44 dividiert; das Ergebnis wird in Normkubikmeter Erdgas umgerechnet. Zur Vereinfachung entspricht ein Normkubikmeter einer Energiemenge von 10 kWh.
Nach Vorlage der Berufung am , der Besichtigung der KWK-Anlagen am und einer Besprechung am wurde seitens der Betriebsprüfung – entgegen der Darstellung im Betriebsprüfungsberic...