Praxishandbuch Venture-Capital-Finanzierung
2. Aufl. 2023
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S. 1565. Gesellschaftervereinbarungen
5.1. Einleitung
Gesellschaftervereinbarungen sind Nebenabreden zum Gesellschaftsvertrag, die von allen oder einigen Gesellschaftern, dh Altgesellschafter und den Venture-Capital-Investoren als zukünftige Gesellschafter, geschlossen werden. Wesentliche Regelungen sind jene zur Ausübung des Stimmrechts in der General- oder Hauptversammlung, Regelungen zur Organbesetzung, Gewinnausschüttung sowie die Vereinbarung von Aufgriffs-, Abtretungs- oder Kündigungsregelungen etc. Gesellschaftervereinbarungen werden häufig auch als Syndikats-, Stimmbindungs-, Konsortial- oder Poolverträge sowie Shareholders’ Agreement bezeichnet. Der Syndikatsvertrag oder die Gesellschaftervereinbarung zeichnet sich dahingehend aus, dass der Syndikatsvertrag oder die Gesellschaftervereinbarung im Wesentlichen das künftige Miteinander der Gesellschafter in der Gesellschaft außerhalb des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung regelt.
Im Gegensatz zu allgemeinen Gesellschaftervereinbarungen außerhalb von Venture-Capital-Finanzierungen sehen Gesellschaftervereinbarungen, die mit Venture-Capital-Investoren als Gesellschaftern geschlossen werden, fast immer auch Exit-Regelungen vor, also ...