Umweltinformationsgesetz
1. Aufl. 2023
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S. 93. Umweltinformationsgesetze
3.1. Bundes-Umweltinformationsgesetz
3.1.1. Allgemeines
Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 1993 das Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsgesetz – UIG) kundgemacht. Mit diesem Bundesgesetz hat der Bundesgesetzgeber den Umsetzungserfordernissen der Europäischen Gemeinschaft entsprochen, weil in der Europäischen Gemeinschaft seit 1990 eine Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt bestand.
Aufgrund der österreichischen Kompetenzverteilung war eine „Lösung“ im Sinne des Art 11 B-VG angedacht, sodass hier eine Kompetenzübertragung stattfindet und es lediglich ein „Bundesumweltinformationsgesetz“ gibt. Neben dieser Kompetenzübertragung wurde auch eine Vereinbarung gem Art 15a B-VG zwischen Bund und Länder diskutiert. Mangels Einigung bzw dem Widerstand der Länder wurde – bedauerlicherweise – eine „1+9-Lösung“ implementiert, sodass es nunmehr ein Bundes-Umweltinformationsgesetz gibt und neun Ländergesetze, welche die Umweltinformationen im Bereich der Länder regeln.
Die erste UIG-Novelle 1999 wurde aufgrund einer schriftlichen Kritik der Europäischen Kommission umgesetzt und hat nur geringfügig in das UIG eingegriffen. D...