Sonderverfahrensrecht
1. Aufl. 2023
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S. 2451. Einleitung
In der österreichischen Abgabenrechtsordnung finden sich zahlreiche Bestimmungen, die eine Selbstbemessung (in den § 201 und 202 BAO als „Selbstberechnung“ genannt) einer Abgabe vorsehen. Diese Selbstbemessung kann zu einer Abgabengutschrift oder zu einer Zahlungspflicht führen. Charakteristisch an Selbstbemessungsabgaben ist jedenfalls, dass die Ermittlung des Abgabenbetrages nicht durch ein behördliches Verfahren erfolgt, sondern auf den Abgabenpflichtigen ausgelagert wird. Allerdings vertraut der Gesetzgeber nicht jedem Abgabenpflichtigen die Selbstberechnung an, deshalb hat er diese Aufgabe etwa einem Haftungspflichtigen – wie dem Arbeitgeber bei der Lohnsteuer – übertragen.
Die maßgeblichen Bestimmungen über die Selbstbemessung finden sich einerseits in der Bundesabgabenordnung, die im § 201a BAO auch gleich eine Sondervorschrift für Landes- und Gemeindeabgaben enthält, sowie in den einzelnen, durchaus zahlreichen, Steuergesetzen, auf die nicht alle eingegangen werden kann. Speziellere Bestimmungen in den einzelnen Materiengesetzen gehen den § 201 ff BAO grundsätzlich vor.
2. Abgabenschuldverhältnis
2.1. Allgemein
Das Abgabenschuldverhältnis besteht zwischen dem Abgabegläubiger und dem Abgabensc...