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Holoubek/Lang (Hrsg)

Sonderverfahrensrecht

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4681-7

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Sonderverfahrensrecht (1. Auflage)

S. 761. Zur Bedeutung von Offizialmaxime und Untersuchungsgrundsatz

Offizialmaxime und Untersuchungsgrundsatz werden gemeiniglich als das Verwaltungsverfahren bestimmende Verfahrensgrundsätze gesehen. Dies trifft unzweifelhaft zu, wenn auch die Prägung durch diese Verfahrensmaximen kein Alleinstellungsmerkmal des Verwaltungsverfahrens ist.

Nicht immer ganz klar ist, was unter „Offizialmaxime“ oder unter „Untersuchungsgrundsatz“ verstanden werden soll bzw auf welchen Abschnitt eines Verfahrens (oder auf das Verfahren als solches) sich der einschlägige Grundsatz bezieht. Auch wie sich Offizialmaxime oder Untersuchungsgrundsatz zum „Grundsatz der materiellen Wahrheit“ verhalten, ob letzterer nur eine Ausprägung – oder überhaupt ein Synonym – des Untersuchungsgrundsatzes ist oder ob ihm eigenständige Bedeutung zukommt, ist festlegungsbedürftig. Ausgangspunkt ist, dass die „Führung der Verwaltung“ auf die Umsetzung öffentlicher Interessen gerichtet und dieses „öffentliche Interesse“ mehr und anderes ist als die Summe der von den am Verfahren Beteiligten vertretenen Interessen. Die Umsetzung öffentlicher Interessen als eigenständige Aufgabe im Verwaltungsverfahren bedingt die Steuerungshoheit d...

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