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Holoubek/Lang (Hrsg)

Sonderverfahrensrecht

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4681-7

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Dokumentvorschau
Sonderverfahrensrecht (1. Auflage)

S. 521. Einleitung

§ 8 AVG regelt die Parteistellung im österreichischen Verwaltungsverfahrensrecht. Dieser Rechtsvorschrift zufolge sind „Personen, die eine Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen oder auf die sich die Tätigkeit der Behörde bezieht, […] Beteiligte und, insoweit sie an der Sache vermöge eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses beteiligt sind, Parteien.“ Die verfahrensrechtliche Stellung als Partei folgt demnach im Regelfall aus der materiellen Berechtigung. „Die Parteistellung ist also Folge, nicht aber Ursache dieser subjektiven Rechte.“

§ 8 AVG stellt damit gewissermaßen das „Kernstück“ des AVG dar, weil er „die Grundlage für seinen [gemeint ist das AVG, Anmerkung des Verfassers,] ganzen weiteren Aufbau bildet, indem [er] die Möglichkeit bietet, die Stellung und die Behandlung der Partei von der des bloß Beteiligten in allen Einzelheiten des Verfahrens genau zu unterscheiden“ und zählt nach Walter/Mayer zu den „wichtigsten und zugleich auch umstrittensten Bestimmungen des AVG.

Die Wissenschaft hat der Rechtsvorschrift jedoch nicht nur Bestnoten gegeben. Ringhofer meinte etwa, § 8 AVG sage „lediglich, daß gewisse, aber nicht wirklich welche Interessen gewisser, aber nicht wirklich wel...

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