TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Tretzmüller

Handbuch Softwarerecht

Software rechtssicher entwickeln, vertreiben und nutzen

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4702-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Handbuch Softwarerecht (1. Auflage)

S. 2555. Die Quellcode-Hinterlegung

5.1. Zweck der Quellcode-Hinterlegung

812

Bei der Anschaffung von kostenintensiver oder geschäftskritischer Software hat der Software-Anwender Interesse daran, dass der Betrieb und die Wartung der Software dauerhaft sichergestellt ist. Um dies sicherzustellen, bedarf es einer Übergabe des Quellcodes. Ausgangspunkt für eine Quellcode-Hinterlegung ist jedenfalls eine unterschiedliche, wenn nicht gar gegenläufige Interessenlage. Eine generelle Verpflichtung des Lieferanten zur Übergabe des Quellformats wäre nicht interessengerecht: Würde der Lieferant das Quellformat aus der Hand geben, hätte der Anwender die Möglichkeit zu umfangreichen Änderungen, insbesondere zur Verwertung des im Programm enthaltenen Know-hows. Es stellt sich nun die Frage, wie ein fairer Ausgleich zwischen diesen Interessenlagen gefunden werden kann. Eine Möglichkeit bietet der Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung, oder auch Escrow-Agreement, und die Hinterlegung des Quellcodes bei einem Treuhänder. Unter einer Quellcodehinterlegung wird überwiegend die treuhändische Verwahrung des Quellcodes und des zugehörigen Begleitmaterials durch einen Dritten (der Hinterlegungsstelle oder Escrow...

Daten werden geladen...