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Studienlehrgang „Interkulturelle Kompetenzen“ als abzugsfähige Bildungsmaßnahme einer Museumsdirektorin
(B. R.) Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG werden auch solche Bildungsmaßnahmen als abzugsfähig angesehen, die nicht spezifisch für eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich, im ausgeübten Beruf jedoch jedenfalls von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf ausweisen. Da im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit als Museumsdirektorin die im Studienlehrgang „Interkulturelle Kompetenzen“ (Master-Studium an der Donauuniversität Krems) erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse verwertet werden können, fällt dessen Absolvierung unter die vom Gesetz angesprochenen Bildungsmaßnahmen ().