Praxishandbuch Marketingrecht
1. Aufl. 2024
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Urheberrecht; Urheber; Schöpferprinzip; Vervielfältigungsrecht; Bearbeitung; Selbstständige Neuschöpfung; Folgerecht; Verbreitungsrecht; Zurverfügungstellungsrecht; Aufführung; Vortrag; Vorführung; Kopie; Doppelschöpfung; Werbeslogan; Werbekonzept; Logo; Werkschutz; Urheberpersönlichkeitsrecht; Lizenz; Werknutzungsrecht; Werknutzungsbewilligung; Schutzfrist; Verwertungsrecht; Bildnisschutz; Recht am eigenen Bild
1. Urheberrechtlich geschützte Werke
1.1. Einführung
Das Urheberrecht, das im Urheberrechtsgesetz (kurz „UrhG“) geregelt ist, schützt kreative Leistungen, und zwar unabhängig davon, für welchen Zweck sie geschaffen wurden. Daher genießen auch Werbeanzeigen, Grafiken und Logos urheberrechtlichen Schutz, wenn sie sich vom allgemein Bekannten abheben. Die Schwelle dafür ist niedrig, weswegen bei Marketingunterlagen generell von urheberrechtlich geschütztem Material ausgegangen werden kann. Das Urheberrecht stellt sicher, dass diejenigen Kreativschaffenden, die diese Inhalte erstellen, die Kontrolle über ihre Verwendung und Verbreitung behalten und auch ökonomisch davon profitieren können.
1.2. Urheberrechtlich geschützte Werke
Das Urheberrecht schützt „eigentümliche geistige Schöpfungen“ auf den Gebieten...