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BFGjournal 5, Mai 2012, Seite 198

Wirkung eines aufgrund der Änderung des Stammabgabenbescheids ergangenen Anspruchszinsenbescheids

Johann Fischerlehner

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Wirkung eines aufgrund der Änderung des Stammabgabenbescheids ergangenen Anspruchszinsenbescheids
RV/0040-L/12
§§ 205, 274 BAO

1. Der Fall

Das Finanzamt stellte mit Bescheid vom gegenüber der Berufungswerberin die im Kalenderjahr 2005 erzielten Einkünfte gemäß § 188 BAO fest. Aufgrund des Prüfungs- und Nachschauauftrags vom fand hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für 2006 eine Außenprüfung statt. Im Zuge dieser Prüfung wurden auch Feststellungen hinsichtlich des Kalenderjahres 2005 getroffen.

Mit dem Bescheid vom hat das Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2005 verfügt. Gleichzeitig erging mit dem gleichen automationsunterstützt erstellten Ausdruck der Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Kalenderjahr 2005.

Das Finanzamt setzte mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid für 2005 vom die Einkommensteuer mit 1.869,82 Euro fest. Gleichzeitig wurden Anspruchszinsen in Höhe von 216,30 Euro festgesetzt.

Der UFS hat mit dem Bescheid vom , RV/0739-L/09, RV/0697-L/09, über die Berufungen gegen die Bescheide vom betreffend Wiederaufna...

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