Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe
2. Aufl. 2023
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S. 17II. Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit und gesetzliche Vertretung
Nachdem im ersten Kap behandelt wurde, in welchen Rechtsformen land- und forstwirtschaftliche Betriebe geführt werden können und welche Möglichkeiten der Zusammenschlüsse von Betrieben bestehen, widmet sich dieses Kap der Frage, welche Rechtsstellung den einzelnen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einer land- und forstwirtschaftlichen Familie tätigen Personen zukommt.
A. Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsordnung bestimmt, dass jeder Mensch (sog natürliche Person) rechtsfähig ist. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der vollendeten Geburt und endet mit dem Tod (bzw mit der Todeserklärung, wenn der Beweis des Todes nicht erbracht werden kann). Außerdem sind auch sog juristische Personen rechtsfähig. Von einer juristischen Person spricht man, wenn die Rechtsordnung einem vom Menschen verschiedenen Gebilde Rechtsfähigkeit zuerkennt, also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Beispiele für juristische Personen sind etwa die GmbH, aber zB auch der Verein oder die Genossenschaft). Di...