Die Ermittlung der Lagequalität nach RichtWG, MRG und Judikatur
1. Aufl. 2023
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S. 11. Einleitung
Nachdem durch die Entscheidung des eine erhebliche Unsicherheit in der Immobilienwirtschaft bezüglich der Frage, wann ein Lagezuschlag zulässig sei, entstand, wurde von der Vereinigung der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Immobilienwesen ein Arbeitskreis gebildet.
Aufgabe bzw Ziel dieses Arbeitskreises war die Erarbeitung eines Bewertungsmodells für die Beurteilung der Lagequalität unter Berücksichtigung aller diesbezüglichen gesetzlichen Normierungen sowie der aktuellen Judikatur, das künftig als standardisiertes Modell für die Lagebeurteilung dienen soll.
Grundlegende Prämisse war, dass das zu erstellende Bewertungsmodell einerseits für das gesamte Bundesgebiet Österreich anwendbar ist und dieses andererseits dennoch eine transparente und nachvollziehbare Bewertung zulässt, die eine subjektive Einschätzung im Wesentlichen außer Ansatz lässt. Gleichzeitig sollte aber auch der gesetzlichen Forderung Genüge getan werden, dass die Beurteilung von Lage und Wohnumgebung „nach der allgemeinen Verkehrsauffassung“ zu erfolgen hat.
Der Arbeitskreis ist anhand der aktuellen Judikatur rasch zu der einstimmigen Auffassung...