Die Ermittlung der Lagequalität nach RichtWG, MRG und Judikatur
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. VIIGeleitwort (1. Teil)
ROMA LOCUTA – CAUSA FINITA?
Mit seiner Entscheidung 5 Ob74/17 v vermochte der 5. Zivilsenat des OGH im Herbst 2017 zu überraschen; einerseits mit dem Abgehen von einer mit dem Inkrafttreten des Richtwertgesetztes vor mehr als 20 Jahren erfolgten Praxis zur Beurteilung der Zulässigkeit bzw Verrechenbarkeit eines Lagezuschlages und andererseits damit, dass nur eine andeutungsweise Ausführung, welche Anforderungen und Attribute für eine Lagezuschlags-Verrechenbarkeit zu berücksichtigen seien, erfolgte, dies jedenfalls in Ansehung des Wiener Stadtgebietes.
Die Vereinigung der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Immobilienwesen hat einen Arbeitskreis gebildet mit dem Ziel, die maßgeblichen Parameter für eine Überdurchschnittlichkeit zu erfassen und einer gewichteten Bewertung zuzuführen – berücksichtigend die Lage am Immobilienmarkt, die Einschätzung der Marktteilnehmer wie auch die Sicht der Sachverständigen.
Auf Basis dieses Tools könnte man dem Richtwertgesetz idgF an sich ad multos annos wünschen; nicht zu vernachlässigen ist jedoch die bei den Rechtsanwendern bestehende erhöhte Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Berechnung des zuläs...