Klimaklagen
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 393. Die Klimaklage vor dem VfGH
Im Oktober 2020 setzte sich der VfGH auf Antrag von insgesamt 8.063 Antragstellenden mit der ersten österreichischen Klimaklage auseinander, in deren Zentrum steuerrechtliche Normen standen, in denen die Antragsteller*innen eine Bevorzugung des Flug- gegenüber des Bahnverkehrs erblickten. Aufgrund steuerlicher Begünstigungen wie der Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatlichen Flügen könnten Fluglinien niedrigere Ticketpreise verrechnen als Bahnanbieter, wodurch Verbraucher*innen, die sich klimafreundlich verhalten wollen, benachteiligt würden. Der Antrag scheiterte allerdings an den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Mangels unmittelbarer Betroffenheit der Antragsteller*innen in ihren Rechten wies der VfGH den Antrag zurück und traf keine Aussagen in der Sache über eine eventuelle ungerechtfertigte Bevorzugung von Fluganbietern.
3.1. Allgemeines zum Beschluss des VfGH G 144/2020 ua
Die Individualanträge, die sich gegen Bestimmungen oder Wortfolgen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und des Mineralölsteuergesetzes 1995 (MineralölsteuerG) sowie die Luftfahrtbegünstigungsverordnung richteten, wurden am dem VfGH übergeben. Bei den Antragstellenden ...