Internationale Umgründungen
1. Aufl. 2024
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S. 221. Einleitung
Die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie 2019/2121 erfolgte in Österreich durch ein neues EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG), das an die Stelle des bisherigen EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) tritt und einheitliche Regelungen für die drei Arten von grenzüberschreitenden Umgründungen – Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung – enthält. Zum Zeitpunkt des Vortrages im Rahmen der diesjährigen Wiener Bilanzrechtstage 2023 lag ein Ministerialentwurf für das neue EU-UmgrG vor, der zum Anlass genommen wurde, um die im Entwurf geregelten grenzüberschreitenden Umgründungen hinsichtlich der erforderlichen Prüfungen zu beleuchten. Das Gesetz wurde sodann am beschlossen und am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Aufbauend auf einer allgemeinen Erläuterung der Prüfungspflichten gemäß EU-UmgrG, wird im Rahmen des Beitrages eine grenzüberschreitende Verschmelzung mit den erforderlichen Prüfungen inkl Prüfungshandlungen anhand eines Praxisbeispiels gezeigt.
2. Gesetzliche Vorschriften zur Prüfung von grenzüberschreitenden Umgründungen
2.1. Allgemein
Die Prüfung von Umgründungen dient als Schutz- bzw Kontrollmechanismus für die von der Umgründung betroffenen Akteure (Personen[-gruppen] bzw Unternehmen...