Haftungsfalle Insolvenz
1. Aufl. 2023
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S. 91. Ausgangssachverhalte
Fall A (Zahlungsunfähigkeit)
Die A GmbH befindet sich in Liquiditätsproblemen. Deren Geschäftsführung hofft, die Lieferanten in den nächsten drei bis vier Monaten bezahlen zu können. Es existieren bereits Ratenvereinbarungen mit der ÖGK und dem Finanzamt. Weiters gelang es der Geschäftsführung, mit der Hausbank eine Stundungsvereinbarung zu einem offenen Abstattungskredit zu treffen.
Fall B (Überschuldung)
Die B GmbH erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen erfreulichen Jahresgewinn und verfügt über gute Liquidität für die Finanzierung des aktuellen Geschäftsbetriebes, aber
es besteht die drohende Gefahr des Verlustes des Hauptkunden, mit welchem etwa 50 % des letzten Jahresumsatzes erzielt wurden; oder
der Produktzyklus des langjährigen Erfolgsproduktes steht vor dem Ende und es ist nach wie vor kein Nachfolgeprodukt in Sicht; oder
bei einem exportorientierten Unternehmen mit einer Exportquote von mehr als 90 % zeichnen sich dramatische Umsatzeinbrüche auf den wesentlichen Auslandsmärkten ab.
In allen Fallkonstellationen stellt sich für die Geschäftsführung des Unternehmens die dringende Frage: „Befindet sich mein Unternehmen in der Krise?“