Gesellschafterdarlehen in der Krise
1. Aufl. 2023
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S. 22. Einführung in das Eigenkapitalersatzgesetz
2.1. Geschichte
Vor der Einführung des EKEG im Jahr 2004 waren die zentralen Elemente des Gesetzes bereits Ausfluss der Rsp des OGH. In seiner Entscheidung zum Eigenkapitalersatz vom begründete der OGH seine rechtliche Würdigung bezüglich Eigenkapital ersetzenden Krediten wie folgt:
Es besteht kein Zweifel, daß auch in der Krise des Unternehmens den Gesellschafter einer GmbH keine Finanzierungspflichten treffen. Wenn aber im Falle der Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft von einem Gesellschafter ein Darlehen gewährt wird, drängt sich eine Analogie zu den Rückzahlungsvoraussetzungen für Nachschüsse nach § 74 GmbHG auf. […] Machen die Gesellschafter vom Finanzierungsinstrument der Nachschüsse keinen Gebrauch und greifen stattdessen auf die 'Quasi-Eigenfinanzierung' durch Gesellschafterdarlehen, so liegt, wenn mit dieser Finanzierungsmethode für Gläubiger die gleichen Gefahren verbunden sind, denen der Gesetzgeber bei der Rückzahlung von Nachschüssen vorbeugen wollte, eine Regelungslücke vor, die durch Analogie zu schließen ist (Ostheim, aaO, 132; Reich-Rohrwig, GmbH-Recht 566).
Daraus folgt, daß im Falle der Gewährung ein...