Eigennützigkeit versus Gemeinnützigkeit
1. Aufl. 2023
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S. 868. Übergang von Gemeinnützigkeit zu Eigennützigkeit
8.1. Allgemeines
Der Wegfall des Status der Gemeinnützigkeit bedeutet, dass dem Verein in abgabenrechtlicher Hinsicht Begünstigungen nicht mehr zustehen. Im Zeitpunkt des Wechsels von Gemeinnützigkeit zu Eigennützigkeit sind nach Maßgabe des § 18 Abs 2 KStG bzw gemäß UStG steuerliche Maßnahmen zu setzen.
8.2. Ursachen für den Wegfall der Gemeinnützigkeit
Anwendungsfälle für den Wechsel von der Gemeinnützigkeit in die Eigennützigkeit können sich ergeben durch:
Statutenmängel
BeispielEin Verein hatte den Gemeinnützigkeitsbestimmungen entsprechende Statuten. In einer Generalversammlung beschließt man, die Zwecke zu streichen und nur mehr die Tätigkeiten in den Statuten zu belassen.
Verfolgung nicht gemeinnütziger Zwecke
BeispielEin Tanzsportverein veranstaltet seit dem Jahr 5 keine Turniere mehr und nimmt auch nicht mehr an Turnieren teil.
Verletzung des Gebots der Ausschließlichkeit (§ 39 BAO)
Beispiel 1Ein Kulturverein führt in einem Ausmaß von mehr als 10 % seiner Gesamtressourcen Veranstaltungen durch, die nicht als künstlerisch bzw kulturell, sondern als Unterhaltung zu werten sind. Dadurch sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung von steuerlichen Begünstigunge...