Eigennützigkeit versus Gemeinnützigkeit
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11. Die Gemeinnützigkeit
1.1. Allgemeines und Definition
Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist im Folgenden als Oberbegriff zu verstehen. Er umfasst die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 34 BAO), mildtätiger Zwecke (§ 37 BAO) und kirchlicher Zwecke (§ 38 BAO). Außerdem wird angemerkt, dass sich dieses Buch mit der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer befasst; Begünstigungen bei Kleinabgaben und Gebühren werden vernachlässigt.
Gemeinnützigkeit iSd § 34 ff BAO ist ein abgabenrechtlicher Zustand, der amtswegig zuerkannt wird, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, und auf dessen Anwendung man weder verzichten noch aus ihr „herausoptieren“ kann.
1.2. Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zur Gemeinnützigkeit finden sich in den § 34 bis 47 BAO.
1.3. Zulässige Rechtsformen
Den Status der Gemeinnützigkeit können sowohl Körperschaften des privaten Rechts (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Stiftungen, Fonds und Vereine) als auch Vermögensmassen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten.
Stiftungen, Fonds und Genossenschaften werden im Rahmen dieses Buches nicht abgehandelt. Es gilt für dies...