Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union
1. Aufl. 2023
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S. 773. Umsetzung der PIF-RL im FinStrG
Zur Umsetzung der PIF-RL im FinStrG wurde durch das EU-FinAnpG 2019 ein neuer Tatbestand des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs (§ 40 FinStrG) eingeführt. Weiters wurde der Abgabenbegriff um die „Umsatzsteuer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Zusammenhang mit einem grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug (§ 40) entstanden ist, wenn die Tat im Inland verfolgt wird“ (§ 2 Abs 1 lit d FinstrG), ergänzt. Zudem wurden die Strafdrohungen in § 33, 35 und 37 FinStrG angehoben. Da die PIF-RL die Möglichkeit zur Verhängung von Freiheitsstrafen für bestimmte Finanzvergehen vorschreibt, wurde außerdem die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrags, welche ausschlaggebend für die Spruchsenatszuständigkeit ist, in Bezug auf die in § 53 Abs 2 FinStrG (vgl Art 3 Abs 2 lit c PIF-RL) genannten Finanzvergehen auf EUR 10.000 gesenkt.
3.1. Grundlagen des Europäischen Umsatzsteuersystems und Funktionsweise des Missing-Trader-Betrugs
Gem ErwGr 4 PIF-RL bezieht sich der Begriff der gegen das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
gerichteten schweren Straftat […] auf die schwersten Formen des Mehrwertsteuerbetrugs, insbesondere Karussellbetrug, „Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrug“ und im Rahmen eine...